Hirsch-Apotheke Algermissen            Tel.05126/2312                    Hartmut und Wolfram Benner     info@hirsch-apotheke-algermissen.de  

 



Aktuelles


Augentropfen:

Auf den richtigen Gebrauch achten

Ohne Augenreizung durch den Sommer
Algermissen, 11. Juli 2022 – Das Frühjahr und der Sommer bedeutet für viele Freizeitspaß im Freien und im kühlen Nass. Leider kann Pollenflug, Zugluft oder chlorhaltiges Wasser so manch strahlenden Blick trüben. Viele greifen in solchen Momenten zu Augentropfen, um die Beschwerden zu lindern. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten, denn egal, ob die Reizung durch Heuschnupfen, klimatisierte Räume oder eine Augenerkrankung bedingt ist, sollten Augentropfen nicht sorglos verabreicht werden.
Bei der Behandlung stark geröteter, brennender oder juckender Augen sollte in jedem Fall der Arzt oder Apotheker um Rat gefragt werden, denn die Arzneimittel können Nebenwirkungen haben. Gefäßzusammenziehende Tropfen, sogenannte „Augenweißer“, sorgen zwar schnell für eine Besserung, können aber nach einigen Wochen Anwendung zu dauerhaft roten Augen führen. Auch in der Selbstmedikation nutzen viele Betroffene Augentropfen aus Unkenntnis, Unsicherheit oder eingeschränktem Sehvermögen oft falsch. „Die Augentropfen werden in das geöffnete Unterlid getropft. Ein Tropfen ist dabei ausreichend. Wenn der Patient mehr als einen Tropfen träufelt, wird die überschüssige Flüssigkeit durch die Tränenkanäle schneller abtransportiert. Dies vermindert die Wirkung des Arzneimittels im Auge“, sagt Wolfram Benner,  Inhaber der Hirsch-Apotheke in Algermissen. „Augentropfen wirken besser, wenn das Lid nach dem Eintropfen für kurze Zeit geschlossen wird.“
Bei einigen Erkrankungen wie dem Grünen Star (Glaukom) kann eine Fehlanwendung sogar Herzprobleme oder Atembeschwerden verursachen. Um Nebenwirkungen zu vermeiden ist es außerdem ratsam, bei der Anwendung von verschiedenen Augentropfen mindestens zehn Minuten zu pausieren.
„Idealerweise sollten Augentropfen vor dem Gebrauch auf Körpertemperatur vorgewärmt werden, beispielsweise in der Hosentasche oder der Handinnenfläche“, rät Apotheker Wolfram Benner, Vorsitzender des Bezirks Hildesheim beim Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV). „Die Tropfflasche sollte immer so gehalten werden, dass die sterile Tropfspitze nicht das Lid berührt. Falls Schwierigkeiten bei der Anwendung auftreten, sind in der Apotheke verschiedene Hilfsmittel erhältlich, die das Einträufeln erleichtern.“
Die Apotheken vor Ort beraten Betroffene gerne über die korrekte Anwendung dieser und anderer erklärungsbedürftiger Medikamente und geben wertvolle Tipps.




Immunkarte

Algermissen, den 11.November 2021 – Ab heute ist es möglich in unserer Apotheke die europaweit-gültige Immunkarte zu erhalten. Diese wird von uns individuell für Sie hergestellt und innerhalb von 7 Werktagen direkt per Post zu Ihnen nach Hause geschickt (aufgrund der starken Nachfrage zum Jahresende, kann es beim Druck zu Verzögerungen kommen).

Bitte bringen Sie bei Interesse Ihren Personalausweis und den gelben Impfpass bzw., falls schon vorhanden, den digitalen Impfnachweis (in Papierform oder auf dem Handy) mit.



 

Tipps aus der Apotheke bei Arzneimitteln im Straßenverkehr

Schon leichte Schmerzmittel können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen

Algermissen, 29. Oktober 2021 – Die Einnahme bestimmter Arzneimittel beeinträchtigt  das Reaktionsvermögen und wirkt sich auf die Fahrtauglichkeit aus. Etwa jeder vierte Unfall steht direkt oder indirekt mit der Einnahme von Tabletten, Tropfen oder Zäpfchen in Verbindung. Einfluss auf das Reaktionsvermögen können zum Beispiel sowohl rezeptpflichtige als auch frei verkäufliche Präparate wie Hustenstiller oder Schmerzmittel haben.  

„Hustenblocker haben zum Teil Einfluss auf das zentrale Nervensystem und können deshalb das Fahrvermögen beeinträchtigen. Aber auch Schmerzmittel sind im Straßenverkehr nicht unbedenklich. Starke Mittel lösen oft Benommenheit oder Stimmungsschwankungen aus und selbst leichte Schmerzmittel können das Reaktionsvermögen verändern – insbesondere dann, wenn sie neben dem Wirkstoff Koffein enthalten, können sie später unerwartet müde machen“, erklärt Wolfram Benner, Inhaber der Hirsch-Apotheke in Algermissen. Im Gegensatz zu Alkohol lassen sich bei Arzneimitteln keine Grenzwerte für die Fahrtauglichkeit festlegen. Ihre Wirkung ist von Fall zu Fall unterschiedlich und davon abhängig, wie der Körper das Präparat aufnimmt. Hier spielen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Körperbau, Gewicht, Grunderkrankung und Dosierung der Medikamente eine Rolle. Manche Präparate schränken die Fahrtüchtigkeit nur kurz nach der Einnahme ein, andere über einen längeren Zeitraum.  

Deshalb sollten sich Patienten – auch bei der Selbstmedikation – vor der Einnahme unbedingt fachkundig in der Apotheke beraten lassen, ob die Fahrtauglichkeit möglicherweise eingeschränkt wird. „Allerdings darf auch nicht vergessen werden, dass viele Patienten erst durch die Einnahme von Medikamenten am Straßenverkehr teilnehmen können. Dazu zählen zum Beispiel Diabetiker oder Menschen mit Bluthochdruck“, ergänzt Wolfram Benner, Vorsitzender des Bezirks Hildesheim beim Landesapothekerverband Niedersachsen e. V.



Gesicherte Informationen für Journalist:innen und Politiker:innen

Apothekerkammer Niedersachsen startet Fakten-Blog  

Hannover,  24.08.2021  –  Rund  um das  Thema  Gesundheit  kursieren  viele  Mythen, Halbwahrheiten und Fehlinformationen. Vor allem im  Internet  finden  sich  ungesicherte Informationen. Dadurch ist es nicht immer einfach, valide, wissenschaftlich fundierte  Fakten zu  aktuellen  Gesundheitsthemen  herauszufiltern.  Die  Apothekerkammer  Niedersachsen  hat deshalb einen eigenen Fakten-Blog unter www.gesundheit-dossier.de gestartet. „Damit wollen wir vor allem Journalist:innen und Politiker:innen gesicherte Informationen für ihre Arbeit an die Hand geben“, sagt Cathrin Burs, Präsidentin der Apothekerkammer Niedersachsen.

Von approbierten Apothekern geprüfte Informationen  

Der  Blog  liefert  Dossiers  zu  aktuellen  gesundheitspolitischen  Themen,  zu  Neuerungen  im Bereich Versorgung von Patienten und zu aktuellen Gesundheitsthemen. Den Anfang machen Beiträge zu den Themen „Einführung  des  E-Rezepts“, „Lieferengpässe bei Medikamenten“ sowie  „Beratung  für  Diabetiker:innen  in  der  Apotheke  vor  Ort“.  Die  Texte  fassen  von approbierten Apothekerinnen und Apothekern geprüfte Informationen übersichtlich zusammen und bieten Fakten für Recherchen und Bewertungen von gesundheitspolitischen Entwicklungen. Alle Inhalte werden  mit seriösen Quellenangaben belegt, sodass  auch tiefergehende Nachforschungen unterstützt werden.  

Die  Apothekerkammer  Niedersachsen  will  mit  dem  Fakten-Blog  dazu  beitragen,  im  Internet gesicherte Informationen zu Gesundheitsfragen zur Verfügung zu stellen. In den Blogbeiträgen liefern  Apothekerinnen  und  Apotheker  den  Leser:innen  ein  profundes  Wissen  aus  den Bereichen pharmazeutische Chemie, Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische  Pharmazie.  Kompakt  und  verständlich  geschrieben.  Die  Relevanz  der  Themen orientiert  sich  an  den  Bedürfnissen  der  Patient:innen,  von  denen  Apotheker:innen  bei  ihren täglichen  Beratungsgesprächen  in  der  Apotheke  vor  Ort  erfahren.  Besucher  des  Blogs erwartet ein spannender Mix aus pharmazeutischer Kompetenz und Praxiswissen.




Beendigung des Schnelltest-Angebots  

Algermissen - 01.07.2021,

Wir bedanken uns bei allen Probanden für das entgegengebrachte Vertrauen in den letzten vier Monaten. Wir haben planmäßig den Testbetrieb zum 1. Juli 2021 eingestellt und legen, wie das Corona-Virus, eine "Sommerpause" ein, um uns auf eine mögliche "vierte Welle" vorzubereiten.

Das Team der Hirsch-Apotheke 

 


Ansteckung mit dem Coronavirus: Deutsche fühlen sich in Apotheken am sichersten

23.06.2021 – Die überwiegende Mehrheit (68 Prozent) der Menschen in Deutschland bewertet die Apotheke vor Ort als sehr oder eher sicheren Ort in Zeiten der Corona-Pandemie, wenn es um Ansteckung mit dem Virus geht.

Die Befragten honorieren die Apotheke vor Ort als den mit Abstand sichersten der abgefragten öffentlichen Räume, gefolgt von Besuchen bei Freunden, Verwandten und Bekannten (60 Prozent), Treppenhäusern (57 Prozent) und belebten Plätzen (55 Prozent). Auch in Arztpraxen (ebenfalls 55 Prozent) empfinden die Bürger Sicherheit vor einer Infektion.

„Die aktuelle Umfrage belegt erneut das große Vertrauen der Bevölkerung in die Apotheken vor Ort. Zu Recht, denn hier werden seit Beginn der Pandemie strenge und verlässliche Hygienekonzepte umgesetzt. Apotheken bieten insbesondere in der Corona-Krise wohnortnah ein kompetentes und umfassendes Beratungsangebot und sind zu allen Gesundheitsfragen persönlich ansprechbar“, kommentiert Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), die Ergebnisse der neuesten repräsentativen Gesundheitsmonitor-Umfrage von Nielsen im Auftrag des BAH.

Seit einer Woche stellen viele Vor-Ort-Apotheken trotz schwieriger Umstände auch den digitalen Impfnachweis aus. „Die Menschen wissen es zu schätzen, wenn sich die Apotheken den neuen Aufgaben stellen, ihre Angebote für eine umfassende und bürgernahe Gesundheitsversorgung ausbauen und dabei die persönliche Ansprache mit digitalen Optionen verbinden“, ergänzt Cranz. Diese Entwicklung werde vom BAH begrüßt und man unterstütze die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen. Laut der BAH-Umfrage halten mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der Bevölkerung den digitalen Impfpass zum Nachweis einer Impfung gegen das Coronavirus für sehr oder eher sinnvoll.




Zertifikat selbst ohne Test?  

Karlsruhe - 09.03.2021, 15:15 Uhr  

Über den QR-Code auf der Verpackung des Aesku Antigen-Selbsttests gelangt man auf „ichtestemichselbst.de“ und kann sich dort selbst ein Zertifikat ausstellen – allerdings auch ohne je im Besitz einer Packung gewesen zu sein oder einen Test durchgeführt zu haben.  

Seit dem vergangenen Samstag bietet der Discounter-Riese „Aldi“ Corona-Selbsttests an. Und auch wenn seit dem gestrigen Montag einige Lockerungen der Corona-Maßnahmen gelten, die ein Testkonzept voraussetzen, sind die Selbsttests bislang noch kein akzeptiertes Mittel. Sie sollen ausschließlich für den privaten Bereich eingesetzt werden. Zurecht? Ein frei zugänglicher QR-Code auf der Verpackung des Aldi-Tests lässt Böses befürchten.    

In den vergangenen Wochen war das Thema Schnelltests in aller Munde. Sie wurden als „Game Changer“ in der Pandemie angepriesen. Auch zahlreiche Apotheken haben in der Zwischenzeit Testzentren eingerichtet. Die Schnelltests sollen ein Baustein sein, um mehr Normalität und Kontakte zu ermöglichen, ehe jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden kann. 

Seit dem Wochenende vertreibt nun zudem der Discounter Aldi Corona-Selbsttests des rheinland-pfälzischen Biotechnologieunternehmens Aesku Diagnostics. Der „Run“ auf die Tests war groß, sodass in den meisten Filialen bereits wenige Minuten nach Öffnung keine Testpackungen mehr zu bekommen waren. Viele Menschen hatten sich wohl erhofft, mit den Selbsttests einen Besuch bei der Kosmetikerin oder ähnliches möglich zu machen.   

Selbsttests nicht für körpernahe Dienstleistungen zugelassen? 

 Doch nun die Überraschung. In einigen Corona-Landesverordnungen sind die Selbsttests nicht als „Fahrkarte“ beispielsweise für eine Kosmetikbehandlung zugelassen. So lautet ein Ausschnitt des entsprechenden Passus in der Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg zur Durchführung körpernaher Dienstleistungen beispielsweise: (…) Der Schnelltest muss in einem Testzentrum oder in einer Teststelle durchgeführt werden. Hier wird auch die Testzeit und das Ergebnis dokumentiert. Private Selbsttests sind nicht zulässig, da hier nicht geprüft werden kann, wann und an wem der Test durchgeführt wurde.   

Negatives Ergebnis ohne Test? 

 Was in der Corona-Landesverordnung beschrieben ist, nämlich „das nicht geprüft werden kann, wann und an wem der Test durchgeführt wurde“ ist beim Aldi-Schnelltest Realität. Wo die Schnelltests eigentlich die Pandemiebekämpfung unterstützen sollen, machen sie es Schummlern denkbar einfach. Auf der Verpackung des Aesku Antigen-Selbsttests ist ein QR-Code abgebildet mit dem Hinweis „Bitte scanne mich“. So gelangt man auf eine Unterseite von „ichtestemichselbst.de“ und kann sich dort selbst ein Zertifikat ausstellen – allerdings auch ohne je im Besitz einer Packung gewesen zu sein oder einen Test durchgeführt zu haben. Es reicht, den QR-Code auf einem Foto von einer Packung einzuscannen und schon kann man sich beliebig viele negative Testergebnisse bescheinigen. Das funktioniert wie folgt. Auf der über den QR-Code erreichbaren Seite von „ichtestemichselbst.de“ müssen die Kund:innen zwei Fragen beantworten. Die erste Frage lautet: „War der Test positiv?“ Klickt man auf „Ja“, wird man aufgefordert, umgehend einen Arzt aufzusuchen. Man kann jedoch problemlos zurückgehen und sich umentscheiden. Klickt man „Nein“ an, gelangt man zur zweiten Frage. Diese lautet: „Haben Sie den Test eigenständig durchgeführt“. Die Antwort scheint hier aber keinen Einfluss auf das weitere Verfahren zu haben. Man gelangt dann auf die nächste Seite, auf der sich das „Testzertifikat“ herunterladen lässt. „Sichern Sie jetzt Ihr Testzertifikat zur Legitimierung in Geschäften für die nächsten sechs Stunden“, heißt es auf der Seite. Um sich bei einem Dritten zu legitimieren, soll man hier eine Führerschein- oder Personalausweisnummer eingeben. Es reicht jedoch aus, einen Fantasienamen oder die Ziffern 1234567 einzugeben. Man kann sich auf diese Art und Weise beliebig viele negative Testzertifikate bescheinigen.   

Selbsttest bald Baustein der Teststrategie?

 Auf der Internetseite von Aesku Diagnostic heißt es schon heute, dass die „Selbsttest App als Eintrittskarte“ gelte. Sie stelle nach erfolgtem negativen Test auf dem Smartphone ein Zertifikat zur Verfügung, „aus dem die Testung, ihr Zeitpunkt und die Dauer der Gültigkeit ersichtlich sind“. Damit soll der Zutritt zu folgenden „Events“ möglich sein: Restaurant/Biergarten, Konzert/Theater, Sportveranstaltungen, Friseur, Einkaufen, Nagelstudios, Fahrschulen, Kino und Kosmetik. Persönliche Daten würden nicht erhoben. Auch, wenn die Selbsttests bislang in der Praxis noch keinerlei Einsatzmöglichkeiten finden – allein dass es möglich ist, sich einen negativen Corona-Test zu bescheinigen, ohne sich getestet zu haben, erscheint dem eigentlichen Zweck – der Pandemiebekämpfung – absolut im Weg zu stehen. Sollten die Selbsttests also in die Teststrategie von Bund und Ländern Eingang finden, gibt es hier noch Nachholbedarf. Das Bundesgesundheitsministerium hat sich zu einer entsprechenden Anfrage der Redaktion bislang noch nicht geäußert.   

Cornelia Neth, Autorin DAZ.online




Durchführung von kostenlosen Schnelltests in Apotheken
Apotheken bereiten sich auf das Testen vor

(c) ABDA   
Hannover, 9. März 2021 – Viele Apotheken in Niedersachsen bereiten sich derzeitig auf die Durchführung der kostenlosen Schnelltests vor. Anlass ist die Änderung der Coronavirus-Testverordnung, die in Kürze in Kraft treten soll. Diese sieht vor, dass Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf kostenlose Schnelltests haben, unter anderem auch in Apotheken. In Niedersachsen müssen die Apotheken, die kostenlose Schnelltests im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung anbieten möchten, von der zuständigen Behörde beauftragt werden.

 

Der Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. (LAV) hat deshalb mit dem Land Niedersachsen im Vorfeld einen Vertrag abgeschlossen, um eine schnelle Umsetzung der Durchführung der kostenlosen Schnelltests in den Apotheken zu ermöglichen. „Treten testwillige Apotheken dem Vertrag bei, sind die Apotheken automatisch berechtigt, die kostenlosen Tests anzubieten“, sagt BerendGroeneveld, Vorstandsvorsitzender des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e.V. (LAV). Die Durchführung der kostenlosen Tests in Apotheken umfasst unter anderem das Vorabgespräch zum Testablauf mit der zu testenden Person sowie die Entnahme von Körpermaterial. Nach dem Test erhält die getestete Person von der Apotheke einen Nachweis über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2.

Der Vertrag ist an die bundesweit geltende Coronavirus-Testverordnung geknüpft. Erst nach Inkrafttreten der Verordnung können Apotheken die Schnelltests kostenlos den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen anbieten. „Die Durchführung der Schnelltests ist eine freiwillige Dienstleistung der Apotheken“, erklärt Groeneveld. „Nicht jede Apotheke kann zudem kostenlose Schnelltests anbieten, denn die Apotheken müssen räumliche und personelle Voraussetzungen erfüllen. Testpersonen dürfen zum Beispiel nicht mit regulären Apothekenkunden in Kontakt kommen und auch das Apothekenpersonal muss geschult sein, um Patienten testen zu können. Aufgrund der knappen Vorlaufzeit, die der Gesetzgeber den Apotheken wieder einmal vorgegeben hat, wird es etwas dauern, bis flächendeckend kostenlose Schnelltestungen in Apotheken zur Verfügung stehen.“

Auch nach dem Inkrafttreten der Coronavirus-Testverordnung bleiben für die Apotheken noch einige Fragen offen. Was dürfen Apotheken abrechnen? Wie läuft die Dokumentation? Wie werden die Patienten erfasst, die negativ oder positiv getestet wurden? Daneben weist Groeneveld auf das erhöhte Infektionsrisiko hin, dem das Apothekenpersonal ausgesetzt ist. „Bei dem Testen kommen die eingesetzten Apothekenmitarbeiter mit Patienten in Kontakt, die mit dem Coronavirus infiziert sein können. Wir fordern den Bund deshalb eindringlich auf, seine Impfstrategie anzupassen und dem Apothekenpersonal höher und schneller priorisiert eine Corona-Schutzimpfung zukommen zu lassen“, fordert LAV-Vorstandsvorsitzende Groeneveld.




29.01.2020

Mund- und Nasenschutzmasken richtig tragen

Das richtige Tragen einer Mund-und Nasen-Schutzmaske im öffentlichen Leben ist ein wichtiger Baustein, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Das Coronavirus verbreitet sich in erster Linie über die Luft und infiziert vor allem auch die Schleimhäute in der Nase. Das Tragen von Mund-und Nasenschutzmasken hilft dabei, andere vor einer Infektion zu schützen. Beim Tragen einer Maske werden die winzigen Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder auch beim Sprechen über die Atemluft ausgestoßen werden, abgefangen. Dies gelingt allerdings nur, wenn beim Tragen einige Aspekte beachtet werden, weiß Wolfram Benner, Inhaber der Hirsch-Apotheke in Algermissen: „Entscheidend ist, dass die Mund- und Nasenschutzmaske eng anliegt und sowohl den Mund, als auch die Nase bedeckt. Anderenfalls verbreiten sich Aeorsole und Tröpfchen ungehindert und können andere infizieren."

In Bussen, Bahnen sowie in den Geschäften dürfen in Niedersachsen ab sofort nur medizinische Masken (z. B. blaue OP-Masken) und FFP2-Masken, bzw. Masken in vergleichbarer Qualität getragen werden. Zwischen OP-Masken und FFP2-Masken gibt es beim Schutz allerdings Unterschiede: OP-Masken schützen vor allem andere Personen. Sie können den Träger zwar vor Tröpfchen schützen, aber nicht vor Aerosolen. FFP2-Masken bieten einen weitreichenderen Schutz. Sie schützen die Umgebung und den Maskenträger vor Tröpfchen sowie durch ihre Filterfunktion vor Aerosolen. Damit bieten sie insbesondere den Risikogruppen einen guten Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Im Hinblick auf die aktuellen Covid-19-Mutationen ist das Tragen von FFP2-Masken jedoch für alle Menschen empfehlenswert.

Damit die Masken jedoch ihre Wirkung entfalten können, gilt es weitere Hinweise zu beachten. Selbst die beste Maske schützt nicht, wenn sie vor dem Aufsetzen kontaminiert wird. Deshalb sollten vor dem Aufsetzen die Hände gründlich gewaschen werden. „Besonders wichtig ist es außerdem, die Maske zu wechseln, wenn sie durchfeuchtet ist und auch nach dem Absetzen der Maske die Hände sorgsam mit Seife oder Desinfektionsmittel zu reinigen." erläutert Wolfram Benner, Vorsitzender des Bezirks Hildesheim beim Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. Oft weisen Herstellerangaben auf den richtigen Umgang mit Masken hin und geben Aufschluss über eine mögliche Wiederverwendung. Diese sollten unbedingt beachtet werden.

Das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske im öffentlichen Leben ist ab sofort als Ergänzung der sogenannten „AHA-Regel" zu sehen. Das erste A steht für „Abstand halten" (empfohlen sind 1,5 Meter), das H für Hygiene (mindestens 20 Sekunden sorgfältig Hände waschen) und das zweite A für die Alltagsmasken. OP-Masken sowie FFP2-Masken haben eine nachgewiesene höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken und sind daher zu bevorzugen. Ebenfalls zu empfehlen ist regelmäßiges Stoßlüften (L) sowie die Nutzung der Corona-Warn-App (C). Aus diesem Grund wird häufig von der AHA+L+C-Regel gesprochen.



26.12.2020

Bis zum Heiligen Abend haben wir in der Hirsch-Apotheke 3645 FFP2-Masken kostenlos abgegeben. Eine Abgabe dieser Menge in solch kurzer Zeit und extrem kurzen Vorlauf, war nur durch einen Kraftakt aller Beteiligten und diversen Nachtschichten möglich. Aber wir haben es geschafft und so einen weiteren kleinen Baustein dazu beigetragen, die Ausbreitung des SARS-Covid-19-Virus zu verlangsamen.


Aber die Abgabe allein nützt nichts ohne die Anwendung der erhaltenen Masken!

Wann immer möglich nutzen Sie nur die FFP2-Masken, da nur diese Sie als Träger ausreichend schützen können. Zudem ist gerade bei der aktuell in den Medien beschriebenen Mutation des Virus die FFP2-Maske der einfachen OP-Maske deutlich überlegen.


Bitte waschen Sie die FFP2-Masken nicht und desinfizieren Sie diese auch nicht im Backofen. Dafür sind sie nicht vorgesehen und die aktuelle Versorgungslage macht solche Behelfsmaßnahmen auch nicht mehr nötig. Diese Maßnahmen führen immer zu Verlusten der Filterqualität, die wir inzwischen nicht mehr in Kauf nehmen müssen.


Tragen Sie jede Maske maximal eine Woche und verwerfen Sie diese dann. Im Januar erhalten Sie bereits die nächsten sechs Masken und im Februar sechs Weitere. Insgesamt sind Sie somit für die kommenden ca. 15 Wochen geschützt.


Bleiben Sie gesund,

Ihr Apotheker Wolfram Benner